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Testverfahren zur Prüfung der Barrierefeiheit von Webanwendungen anhand der Kriterien der WCAG 2.1, EN 301 549 und BITV 2.0

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BIK-BITV/BIK-Web-Test

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BIK BITV-Test (Web)

Willkommen im Projektverzeichnis des BIK BITV-Test zur Entwicklung des BIK BITV-Test (Web) für die Prüfung der Barrierefreiheit von Webanwendungen.

Dieses Projekt widmet sich der Pflege und Weiterentwicklung der 🞂 Prüfschritte des BIK BITV-Test (Web). Die zugrunde liegenden Kriterien richten sich nach der aktuell veröffentlichen EU Norm 301 549 V3.2.1 (PDF).

Mitwirkung

Sie sind herzlich eingeladen, sich in die Pflege und Weiterentwicklung der Prüfschritte einzubringen. Bitte machen Sie sich mit unseren 🞂 Hinweisen zur Mitwirkung vertraut, um einen schnellen Einstieg zu finden.

Nutzungsbedingungen

Die BIK Prüfschritte bilden die Grundlage des BIK Prüfverfahrens. Ein BITV-Test (Web) nach dem BIK Prüfverfahren kann nur von BIK Prüfstellen durch qualifizierte BIK Prüfende durchgeführt werden. Zentral wichtig hierfür sind die im Prüfverfahren festgelegten Abläufe, die durch ausgebildete und erfahrene BIK Qualitätssichernde begleitet werden. Eine Nutzung der BIK Prüfschritte außerhalb der in den BIK Prüfverfahren festgelegen Abläufe ohne BIK Qualitätssicherung ist kein BIK BITV-Test.

Außerhalb des BIK Prüfverfahrens können die Prüfschritte im Rahmen der BITV-Selbstbewertung für interne Prüfungen genutzt werden. Die BITV-Selbstbewertung darf nicht für kommerzielle Testaufträge eingesetzt werden.

BIK Markenschutz

BIK ist eine seit 2004 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene und geschützte Marke. Markenschutz besteht auch für die unter der Marke entwickelten und registrierten Dienstleistungen, etwa den BIK BITV-Test. Wir betrachten es als markenrechtlichen Verstoß, Dienstleistungen anzubieten, die identische oder ähnliche Bezeichnungen nutzen bzw. für Verbraucher*innen mit unseren BIK Dienstleistungen verwechslungsfähig sind.

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